Die Energiepreise sollen für alle spürbar sinken. Der Haushaltsentwurf schafft lt. Bundesregierung die Voraussetzungen dafür, Bürger und produzierende Unternehmen ab 2026 beim Strompreis deutlich zu entlasten.
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)