Studierende sowie Fachschüler können sich ab sofort über die Einmalzahlung von 200 Euro informieren. Hinweise zur Auszahlung gibt es auf einer neuen Internetseite. Zudem steht auch eine Info-Hotline zur Verfügung. Hierauf weist die Bundesregierung aktuell hin.
Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) – Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG – neu bekannt (Az. III