Die Festsetzung eines Wohn- und Fußweges in einem Bebauungsplan der Ortsgemeinde Ochtendung ist unwirksam. Die Enteignung einer privaten Teilfläche zur Verbreiterung dieses Weges kommt daher nicht in Betracht. So entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 869/22).
Vorstand der WPK: Bericht über die Sitzung am 27. November 2025
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 27. November 2025.