Enteignung bei unwirksamer Festsetzung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan unmöglich

Die Festsetzung eines Wohn- und Fußweges in einem Bebauungsplan der Ortsgemeinde Ochtendung ist unwirksam. Die Enteignung einer privaten Teilfläche zur Verbreiterung dieses Weges kommt daher nicht in Betracht. So entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 869/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge