Das BMF hat die umsatzsteuerliche Behandlung bei der Vermittlung von Mobilfunkverträgen neu geregelt (Az. III C 2 – S-7200 / 19 / 10003 :019).
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses