Die Aufteilung des Pauschalentgelts für sog. Spar-Menüs in zwei Entgeltbestandteile kann nach der sog. „Food-and-Paper“-Methode, d.h. nach dem Wareneinsatz, erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn die seitens des Unternehmers vorgenommene Aufteilung zutreffend maschinell durch „einfache Rechenleistung“, quasi „auf Knopfdruck“ erfolgt und nicht zu ungerechtfertigten Vorteilen führt. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (EVP-Methode) ist dann nicht geboten. So das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 3098/19).
Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Das BMF hat ein Schreiben zur Veröffentlichung des BFH-Urteils I R 42/20 vom 05.12.2023 bekannt gegeben, in dem es zur Auslegung von Abkommen zur Vermeidung