Entgelttransparenzgesetz: Nur Minderheit der Unternehmen ist aktiv geworden – Betriebe mit Mitbestimmung schneiden besser ab

Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet lt. Hans-Böckler-Stiftung bislang nur wenig Wirkung. Zwar haben im Zeitraum von 2019 bis 2021 in mehr Betrieben Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch genutzt als im Vergleichszeitraum kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2018. Allerdings ist der Anteil der Betriebe, in denen mindestens eine Auskunftsanfrage gestellt wurde, weiter niedrig.

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