Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften Änderungen einer deutschen Regelung genehmigt, mit der bestimmte energieintensive Unternehmen für höhere Strompreise aufgrund der Auswirkungen der CO2-Preise auf die Stromkosten (sog. indirekte Emissionskosten) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) teilweise entschädigt werden sollen.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese