Entschädigung für annullierte Flüge und Ersatz für kurzfristig gebuchte Ersatzflüge

Das LG Köln entschied, dass einer Familie eine Entschädigung für lediglich einen Tag vor dem geplantem Abflug erfolgte Flugannullierungen und Ersatz für die kurzfristig gebuchten Ersatzflüge zusteht (Az. 30 0 270/22).

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