Entschädigung nach dem StrEG

Besteht gegen ein Bundesland ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, wenn im Rahmen einer Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen Substanzen sichergestellt wurden, die zum Zeitpunkt der Durchsuchung noch nicht illegal waren, jedoch in der Folgezeit in die Liste der illegalen Substanzen aufgenommen wurden? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu beantworten (Az. 1 O 382/23).

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