Die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz ist rechtswidrig. So entschied das VG Köln (Az. 1 K 1281/22 u. a.).
Nur tatsächlich gezahlte Beiträge mindern die Gebühr
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Falkensee vom 07.12.2017 für unwirksam erklärt (Az. OVG 9 A 3/24).