Entscheidung der Frage des Bestehens einer körperschaftsteuerlichen Organschaft durch Grundlagenbescheid – Personengesellschaft mit einem von der Körperschaftsteuer befreiten Gesellschafter keine taugliche Organträgerin

Eine Personengesellschaft ist – auch wenn sie eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt und die Beteiligung an der potenziellen Organgesellschaft im Gesamthandsvermögen hält – keine taugliche Organträgerin, wenn einer ihrer Gesellschafter eine von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft ist. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 1 K 54/23).

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