Das OLG Düsseldorf hat der Meta Platforms Ireland Limited („Meta“) untersagt, den Bestellprozess der von ihr angebotenen kostenpflichtigen werbefreien Nutzung der sozialen Netzwerke „Facebook“ und „Instagram“ durch Auslösen einer Schaltfläche zu gestalten, ohne dass sich auf dem Bestellbutton ein eindeutiger Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung befindet (Az. I-20 UKlaG 4/23).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein