Die EU-Kommission will ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einrichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden. Dies soll die Transparenz erhöhen und die Komplexität verringern und so zur Wahrung der Sozial- und Arbeitnehmerrechte entsandter Arbeitnehmer beitragen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern.
Klage wegen diskriminierender steuerlicher Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf deutscher Immobilien
Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des