Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sanken die Auftragseingänge im April gegenüber dem Vormonat leicht um 0,4 %. Nach dem starken Einbruch im März (-10,9 %) deutet sich somit noch keine Erholung bei den Bestellungen an.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.