Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wurde vereinbart, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstens zum 31. Dezember 2035 zu verlängern. Durch die Gesetzesänderung ist das Halten reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden.
BFH zur Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG