Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes

Mit dem Gesetzentwurf soll das Sanierungshilfengesetz lt. BMF an die am 25.03.2025 in Kraft getretenen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 GG für die Kreditaufnahme der Länder ergeben, angepasst werden.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge