Die Stadt Müllheim muss ihrer früheren Bürgermeisterin die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe erstatten. Das hat das VG Freiburg entschieden (Az. 5 K 664/21).
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss