Das OLG Oldenburg hat in einem Arzthaftungsfall einem frühgeborenen Kind ein Schmerzensgeld von 130.000 Euro sowie Schadensersatzansprüche für materielle Schäden zugesprochen (Az. 5 U 45/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: