Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der „Mietpreisbremse“

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die die Verlängerung sog. Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 betrifft (Az. 1 BvR 183/25).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge