Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden von Online-Sportwettenveranstalterinnen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Erhebung einer Sportwettensteuer in Höhe von 5 % der Wetteinsätze auf Grundlage von § 17 RennwLottG richten, sind unzulässig (Az. 1 BvR 2253/23, 1 BvR 115/24).
Schutz vor Handelsumlenkung: EU-Kommission richtet neues Einfuhrüberwachungsinstrument ein
Die EU-Kommission will den europäischen Markt besser vor den indirekten Auswirkungen durch Handelsumlenkungen schützen. Diese entstehen, wenn eine erhebliche Menge an Waren, die aufgrund hoher