Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Terminsverfügung in einem äußerungsrechtlichen Eilverfahren

Das BVerfG hat den Antrag eines Streamers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Dieser richtet sich u. a. gegen die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht (Az. 1 BvQ 1/24).

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