Erfolgreiche Klagen auf Vergütungsdifferenzen freigestellter Betriebsratsmitglieder bei der Volkswagen AG nach Gehaltsrückstufungen

Das ArbG Braunschweig hat zwei Klagen freigestellter Betriebsratsmitglieder in vollem Umfang stattgegeben. In den Verfahren klagten diese Vergütungsdifferenzen ein, nachdem die Volkswagen AG, ausgelöst durch eine Entscheidung des BGH (Az. 6 StR 133/22) Gehaltskürzungen vorgenommen hat.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“

Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).