Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des BAG richtet. Mit dem angegriffenen Urteil hatte das BAG den Beschwerdeführer zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil er eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe und eine damit einhergehende Vermutung einer Benachteiligung wegen der Religion nicht gerechtfertigt werden könne und nicht widerlegt worden sei (Az. 2 BvR 934/19).
IW-Wohnindex: Immobilienpreise steigen leicht, Mieten wachsen kräftig
Auch im dritten Quartal 2025 sind die Preise für Immobilien leicht gestiegen, zeigt der neue Wohnindex des IW Köln. In den großen Städten steigen die