Erhebung des Tourismusbeitrags in Bad Ems ist rechtmäßig

Die Stadt Bad Ems durfte für das Jahr 2020 einen Tourismusbeitrag erheben. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 163/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer

In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt