Das VG Koblenz hat entschieden, dass die deutlich erhöhten Hundesteuersätze für Zweit- und Dritthunde rechtmäßig sind, da sie keine erdrosselnde Wirkung entfalten und die Ortsgemeinde Zell (Mosel) ihren weiten Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Steuersätze nicht überschritten hat (Az. 5 K 564/25.KO und 5 K 594/25.KO).
Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG; Abschnitt 8.2 UStAE)
Das BMF übersendet die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2026