Das VG Koblenz hat entschieden, dass die deutlich erhöhten Hundesteuersätze für Zweit- und Dritthunde rechtmäßig sind, da sie keine erdrosselnde Wirkung entfalten und die Ortsgemeinde Zell (Mosel) ihren weiten Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Steuersätze nicht überschritten hat (Az. 5 K 564/25.KO und 5 K 594/25.KO).
Betrugsanruf statt Bankberatung
Das LG Flensburg entschied, dass der Ehemann die infolge eines Betrugsanrufs und einer manipulierten Echtzeit-Überweisung erlangten 29.000 Euro wegen fehlenden Rechtsgrundes und verschärfter Haftung zurückzahlen