Die Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.
Streit um Strom- und Gasliefervertrag: Schadensersatz nach Verstoß gegen Preisbindung
Das AG München entschied, dass der Energielieferant die vereinbarte 12-monatige Preisbindung verletzt hat und daher der Kundin Schadensersatz für die durch den vorzeitigen Vertragsbruch entstandenen