Die Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.
Nagetierbefall im Urlaubshotel? – Reisepreisminderung wegen behaupteter Lärmbelästigung durch Nagetiere
Der Kläger forderte vom Reiseveranstalter u. a. die Rückzahlung eines Teils des Reisepreises aufgrund behaupteter Lärmbelästigung durch Nagetiere im Urlaubshotel. Das AG München gab der