Die WPK weist erneut darauf hin, dass die Frist am 30. September 2024 abläuft und nicht weiter verlängert wird. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern.
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,