Die WPK weist erneut darauf hin, dass die Frist am 30. September 2024 abläuft und nicht weiter verlängert wird. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern.
Verfahrensrechtliche Regelung zur Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffungen verfassungsgemäß?
Das OLG Düsseldorf hält eine Regelung in dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz für verfassungswidrig. Deshalb hat er ein Vergabenachprüfungsverfahren betreffend eine solche Bundeswehrbeschaffung ausgesetzt, um es dem Bundesverfassungsgericht