Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen läuft am 30. September 2024 ab und wird nicht erneut verlängert. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern. Darauf weist diei WPK hin.
GREIX-Kaufpreisindex Q3 2025: Marktaktivität fast auf Boom-Niveau
Die Immobilienpreise in Deutschland steigen. Vor allem Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser verteuerten sich im dritten Quartal 2025, während die Preise für Mehrfamilienhäuser leicht nachgaben. Zugleich stieg