Das BMF hat gem. § 187 Abs. 3 Satz 4 BewG die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt gegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 anzuwenden sind (Az. IV D 4 – S-3224 / 23 / 10001 :002).
Keine Befangenheit: Richter dürfen auf den Tisch hauen und harte Worte gebrauchen
Ein Richter, der „auf den Tisch haut“ und sich mit Schärfe äußert, ist deswegen nicht gleich befangen. Der Kontext entscheide. Auf diese Entscheidung des OLG