Das BMF hat gem. § 187 Abs. 3 Satz 4 BewG die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt gegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 anzuwenden sind (Az. IV D 4 – S-3224 / 23 / 10001 :002).
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Rechtsbeugung
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen, weil er den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht