Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt. So das BAG (Az. 5 AZR 137/23).
Ausstellung von Rechnungen – Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
Das BMF gibt die Änderung des UStAE vom 1. Oktober 2010 bekannt und führt die in anderen Amtssprachen verwendeten Formulierungen für Rechnungsangaben, die anstelle der