Das BMF-Schreiben führt die ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege ab dem Veranlagungszeitraum 2023 auf (Az. IV C 6 – S-2246 / 19 / 10004 :004).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden