Der EuGH hat bestätigt, dass die Gewährung des Steuerfreibetrags für unterhaltsberechtigte Kinder von der Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder abhängt. Wie diese Zulage wird der Steuerfreibetrag also höchstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres des Kindes gewährt (Rs. C-137/24 P).
BFH: Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung – Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die beim Finanzamt eingegangene Anzeige einer Schenkung nach § 30 ErbStG oder erst die angeforderte und