EU-Gesetz zur Abholzung: Firmen sollen ein Jahr mehr für Umsetzung bekommen

Als Reaktion auf die Bedenken von EU-Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern, Händlern und Wirtschaftsbeteiligten, dass sie nicht in der Lage wären, die Vorschriften der EU-Entwaldungsverordnung vollständig einzuhalten, wenn sie ab Ende 2024 gelten würden, hat das EU-Parlament gefordert, das Anwendungsdatum der Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben.

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