Die EU-Kommission hat Microsoft von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen könnte. Konkret beanstandet die Kommission die Kopplung des Kommunikations- und Kooperationsprogramm „Teams“ an seine weitgenutzten Produktivitätsanwendungen, die in seinen Programmpaketen Office 365 und Microsoft 365 enthalten sind.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese