Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der die Anwendung des Konzepts der höheren Gewalt und außergewöhnlicher Umstände im Agrarsektor der EU bei unvorhersehbaren und extremen Wetterereignissen erläutert wird. Durch die Erläuterung der rechtlichen Auslegung dieser Begriffe will die Kommission den betroffenen Landwirten Sicherheit in Bezug auf ihre Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geben und gleichzeitig eine unionsweit einheitliche Anwendung durch die nationalen Verwaltungen sicherstellen.
Ohne Klägeranschrift keine zulässige Klage, auch nicht bei Trauerjahr im Ausland
Die Verwendung eines Nutzerkontos nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht entbindet einen Kläger bei elektronischer Klageerhebung grundsätzlich nicht davon, seine