Die EU-Kommission muss auf vorläufig eingenommene Geldbußen, die sie im Wettbewerbsbereich zu Unrecht verhängt hat, Zinsen zahlen. Mit diesen Zinsen soll das betreffende Unternehmen für die Vorenthaltung der Nutzung des fraglichen Betrags pauschal entschädigt werden. So entschied der EuGH im Fall der Deutschen Telekom AG (Rs. C-221/22 P).
Startup-Politik: Weniger als die Hälfte ist geschafft
Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen, um Startups in Deutschland zu fördern, bislang aber lt. Bitkom weniger als die Hälfte ihres Programms geschafft. So sind