Am 29.04.2024 wurde die Richtlinie (EU) 2024/1226 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union verkündet. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Ihr Ziel ist es, die Einstufung eines Verstoßes gegen restriktive EU-Maßnahmen als Straftatbestand EU-weit zu vereinheitlichen. Die WPK hatte zu dem Entwurf der Richtlinie Stellung genommen.
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein