Am 29.04.2024 wurde die Richtlinie (EU) 2024/1226 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union verkündet. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Ihr Ziel ist es, die Einstufung eines Verstoßes gegen restriktive EU-Maßnahmen als Straftatbestand EU-weit zu vereinheitlichen. Die WPK hatte zu dem Entwurf der Richtlinie Stellung genommen.
BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für Amtsgerichte
Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung „die Bürgernähe