Inmitten der Diskussion um die richtige Antwort der EU auf den US-amerikanischen Inflation Reduction Act legt der BDI ein neues Positionspapier zum Thema vor.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.