Am 27.03.2024 treten neue EU-Verbrauchervorschriften in Kraft, mit deren Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden. Mit dem Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen und dem Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken sollen Menschen dabei unterstützt werden, nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 27.03.2026 in nationales Recht umzusetzen.
Loch am Gullydeckel bringt Motorradfahrer zum Sturz: Klage gegen Stadt bleibt ohne Erfolg
Wann handelt es sich bei einem Defekt im Straßenbelag um eine für die Kommune „abhilfebedürftige Gefahrenquelle“? Mit dieser Frage hat sich das LG Frankenthal im