Am 27.03.2024 treten neue EU-Verbrauchervorschriften in Kraft, mit deren Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden. Mit dem Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen und dem Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken sollen Menschen dabei unterstützt werden, nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 27.03.2026 in nationales Recht umzusetzen.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: