Der Europäische Rat und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, dem Vorschlag der EU-Kommission zu folgen und die ursprünglich für Juni 2024 vorgesehene Verabschiedung der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre auf Juni 2026 zu verschieben. Damit soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich vorerst auf die Umsetzung des ersten Pakets der sektorübergreifenden ESRS zu konzentrieren. Darauf weist die WPK hin.
Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen verfristet
Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb