Am 11.01.2024 tritt die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) in Kraft. Die neuen Vorschriften legen die Rechte für den Zugang zu und die Nutzung von Daten fest, die in allen Wirtschaftszweigen in der EU erzeugt werden. Sie erleichtern die gemeinsame Nutzung von Daten, insbesondere von Industriedaten. Die EU-Kommission gibt einen Überblick.
Sonderzahlung gekürzt: Streikteilnahme kann Höhe des Weihnachtsgelds mindern
Nach einer Entscheidung des ArbG Offenbach am Main ist der Arbeitgeber berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen berücksichtigen (Az. 10