Ein Notar verstößt nicht gegen die Sanktionen gegen Russland, wenn er den Kauf einer Immobilie beurkundet, die einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft gehört. Mit der Beurkundung erteilt der Notar keine Rechtsberatung, sondern handelt unabhängig und unparteiisch im Rahmen einer ihm vom Staat übertragenen Aufgabe. So der EuGH (Rs. C-109/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese