Im Rahmen eines aktuell vor dem EuGH geführten Verfahrens steht das in der BRAO verankerte Fremdbesitzverbot auf dem Prüfstand. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses