Der Generalanwalt am EuGH hat die Schlussanträge in der Rechtssache C-295/23 (Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft UG gegen die RAK München) vorgelegt und mehrfach die Bedeutung der Wahrung anwaltlicher Unabhängigkeit – auch vor anderen Wirtschaftsteilnehmern und Dritten – hervorgehoben. Darauf weist die BRAK hin.
Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf
Die fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf wegen Kontakten zu ihrem inhaftiertem Lebensgefährten ist rechtmäßig. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 L 2791/25.DA).