EuGH hebt das Urteil des EuG betreffend die Steuervorbescheide, die Irland Apple erteilt hat, auf

Tax Rulings: Der EuGH entscheidet endgültig über den Rechtsstreit und bestätigt den Beschluss der EU-Kommission von 2016: Irland hat Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern ist (Rs. C-465/20 P).

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