EuGH zum Schutz eines Alleinvertriebshändlers vor aktivem Verkauf in seinem Gebiet durch andere Abnehmer des Anbieters

EuGH-Generalanwältin Medina stellte Schlussanträge zum Wettbewerbsrecht und zu Vertriebsvereinbarungen: Ein Alleinvertriebshändler muss vor aktivem Verkauf in seinem Gebiet durch alle anderen Abnehmer des Anbieters geschützt werden (Rs. C-581/23 – Beevers Kaas).

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